Allgemeine Geschäftsbedingungen der W& W AquaTec
1
Lieferungen und Leistungen
1.1
Der Umfang der Lieferung und Leistungen wird in der Auftragsbestätigung von W&W AquaTec endgültig festgelegt.
1.2
Nachträge, Änderungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch W&W AquaTec.
1.3
Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind nur dann für die Ausführung verbindlich, wenn sie von W&W AquaTec schriftlich bestätigt wurden.
1.4
Beratungen durch W&W AquaTec oder Vertreter von W&W AquaTec erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, wobei von durchschnittlich zu erwartenden Betriebsverhältnissen und Verwendungsabsichten ausgegangen wird.
1.5
Sollten sich die Einsatzbedingungen in der Zeit zwischen dem Angebot von W&W AquaTec und der Lieferung ändern, ist der Kunde verpflichtet, dies mitzuteilen.
2
Lieferzeitpunkt
2.1
Die Frist für die Lieferungen und Leistungen (Lieferfrist) beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und der Kunde und W&W AquaTec über alle Bedingungen des Vertrages einig sind und bezieht sich auf die Fertigstellung im Werk. Die Einhaltung der Frist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere der Zahlungsbedingungen, voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist angemessen. Teillieferungen sind zulässig.
2.2
Eine angemessene Fristverlängerung tritt neben den in Ziffer 5.3 e genannten Fällen auch ein, wenn behördliche Genehmigungen oder sonstige für die Ausführung der Leistung erforderlichen Genehmigungen oder Angaben des Kunden nicht rechtzeitig eingehen sowie bei einer nachträglichen Änderung der Bestellung.
2.3
Gerät W&W AquaTec durch eigenes Verschulden in Verzug, so kann der Kunde, sofern er nachweist, dass ihm aus der Verspätung ein Schaden erwachsen ist, eine Entschädigung von höchstens 0,5 % vom Wert der rückständigen Lieferung für jede volle Woche des Verzugs, jedoch nicht höchstens 5 % des Werts der rückständigen Lieferung verlangen. Anderweitige beziehungsweise weitergehende Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf gegenüber W&W AquaTec gesetzten Frist, ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug von W&W AquaTec beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer W&W AquaTec gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
2.4
Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, so ist ab Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat (für Zinsen, Lagerkosten und Versicherungen) vom Kunden zu zahlen.
3
Annahmeverzug
3.1
Wird der bestellte Gegenstand nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so kann W&W AquaTec nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz verlagen.
3.2
Bei Rückgabe, Nichtannahme oder Rücktritt durch den Kunden erhebt W&W AquaTec neben dem entstandenen wertmäßigen bei W&W AquaTec genau zu erfassenden Kosten eine Pauschale von 15 % des Auftragswertes für die Verwaltungstätigkeit und für den entgangenen Gewinn.
3.3
Da alle Artikel von W&W AquaTec Sonderanfertigungen sind, hat der Kunde über die Pauschale hinaus den bei der Wiederverwendung eventuell entstehenden Verlust oder Aufwand voll zu tragen.
4
Transport und Gefahrübergang
4.1
Transportweg und -art werden von W&W AquaTec bestimmt, wenn vom Kunden keine anderslauten Vorgaben gemacht werden.
4.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
5
Mängelhaftung
5.1
W&W AquaTec gewährleistet, dass die erbrachten vertraglichen Leistungen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit haben. Diese bemisst sich abschließend und ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen konkreten vertraglichen Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Charakteristika der Leistungen. Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Leistungsergebnisse nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler vom Kunden selbst schnell und mit geringem Aufwand beseitigt werden kann.
5.2
Die Mängelhaftungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Abnahme. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel W&W AquaTec nicht rechtzeitig gemäß Ziffer 5.4 angezeigt hat.
5.3
W&W AquaTec übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen von W&W AquaTec, die auf:
a)
Eingriffe des Kunden oder Dritter in die technischen Einrichtungen von W&W AquaTec,
b)
die technische Ausstattung oder Infrastruktur des Kunden,
c)
die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Inanspruchnahme der Leistungen von W&W AquaTec,
d)
die fehlende Beachtung oder Einhaltung der in der Beschreibung der Leistung oder sonstiger Produktinformation vorgegebener Hinweise und Bestimmungen
e)
Arbeitskampf, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere für W&W AquaTec unabwendbare Umstände oder
f)
die auf Änderungen an den Leistungsergebnissen oder anderweitige Eingriffe in dieselben durch den Kunden oder ihm zurechenbare Dritte zurückzuführen sind, sofern diese nicht auf einem Verschulden von W&W AquaTec beruhen.
5.4
Treten Mängel auf, wird der Kunde diese unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung notwendigen Informationen schriftlich melden. Sofern der Kunde nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Leistung beziehungsweise nach Entdeckung des Fehlers Mängel geltend macht, gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Der Kunde wird W&W AquaTec im Rahmen des Zumutbaren bei der Mängelbeseitigung unterstützen. W&W AquaTec hat Mängel in angemessener Zeit zu beseitigen.
5.5
W&W AquaTec leistet in erster Linie durch Nacherfüllung Gewähr, indem W&W AquaTec rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl beseitigt oder die Leistung erneut erbringt.
5.6
Beim Vorliegen von Mängeln kann der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt, Selbstvornahme einschließlich des Ersatzes der dafür getätigten Aufwendungen, Minderung der Vergütung, Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz erst geltend machen, nachdem er W&W AquaTec eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 5.4 mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Nacherfüllung ablehne, und die Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist. § 636 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Fehlschlagen der Nacherfüllung frühestens beim dritten erfolglosen Versuch der Nachbesserung vorliegt. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist darüber hinaus nur möglich, wenn zusätzlich die Voraussetzungen der Ziffer 6 erfüllt sind.
5.7
W&W AquaTec kann die Vergütung von Aufwänden verlangen, soweit W&W AquaTec auf Grund einer Meldung von Mängeln tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorlag oder ohne dass der Kunde einen Mangel der Leistung von W&W AquaTec nachgewiesen hat.
6
Haftung
6.1
W&W AquaTec haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen von W&W AquaTec, seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie für deren schuldhafte Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet W&W AquaTec auch in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
6.2
Im Übrigen haftet W&W AquaTec für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt oder in der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6.3
Außer in den Fällen von Vorsatz ist die Haftung von W&W AquaTec für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
6.4
Schadensersatz statt der Leistung oder entsprechenden Aufwendungsersatz kann der Kunde erst geltend machen, nachdem er W&W AquaTec zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung beziehungsweise Nacherfüllung ablehne, und die Leistung beziehungsweise Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.
6.5
Wird die W&W AquaTec obliegende Leistung auf Grund des Verschuldens von W&W AquaTec unmöglich, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz bis höchstens 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung zu verlangen, die wegen der Unmöglichkeit nicht wie vorgesehenen genutzt werden kann. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
6.6
Die vorstehenden Ziffern finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen.
6.7
Der Kunde hat etwaige Schäden oder Verluste, die ihn zu Schadensersatzforderungen berechtigen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
7
Eigentumsvorbehalt
7.1
W&W AquaTec behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und darf über sie nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verfügen, sie aber weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
7.2
Der Kunde ist verpflichtet, den Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der gelieferten Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der gelieferten Ware sowie den eigenen Geschäftssitzwechsel hat der Kunde W&W AquaTec mitzuteilen.
7.3
W&W AquaTec ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware herauszuverlangen.
8
Preise und Zahlung
8.1
Die von W&W AquaTec genannten Preise gelten zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.
8.2
Wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten oder einem vom Kunden gewünschten und von W&W AquaTec akzeptierten anderen Leistungs- beziehungsweise Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Leistungserbringung, Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen diese die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.3
Rechnungsbeträge sind 50 % bei Bestellung und 50 % bei Lieferung fällig.( wie Auslandsregelung)
8.4
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
8.5
Hat der Kunde seinen Sitz im Ausland oder soll die Ware ins Ausland geliefert werden, sind 50 % des Preises bei Auftragserteilung und der Rest nach Lieferung fällig.
8.6
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins kann W&W AquaTec ab Fälligkeit Zinsen in der Höhe verlangen, die W&W AquaTec von Banken für entsprechende Kredite berechnet werden, mindestens aber den gesetzlichen Zinssatz. Den Nachweis und die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Verzugsschaden behält sich W&W AquaTec vor.
8.7
Negative Auskünfte über den Kunden, insbesondere Wechsel- oder Scheckprotest, Scheckrückgabe und ähnliches sowie nachhaltige Überschreitung eines mit W&W AquaTec vereinbarten Zahlungsziels berechtigen W&W AquaTec, in Zukunft nur noch gegen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu liefern. In einem solchen Fall gilt eine Stundung von bereits fällig gewesenen Forderungen als widerrufen, und noch nicht fällige Forderungen werden in diesem Fall sofort fällig. Dies gilt ebenso für die Verschlechterung der Kreditfähigkeit des Kunden seit Vertragsabschluss, insbesondere wenn ein Insolvenzantrag gestellt wurde.
8.8
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
8.9
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
9
Geltung
9.1
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis von W&W AquaTec, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich durch W&W AquaTec schriftlich zugestimmt.
9.2
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.
9.3
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn W&W AquaTec bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung W&W AquaTec schriftlich erklären.
9.4
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
10
Vertragsschluss
10.1
Die Leistungen und Angebote von W&W AquaTec erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die auch ohne ausdrückliche nochmalige Vereinbarung für alle zukünftigen Geschäfte gelten.
10.2
In Prospekten, Anzeigen und ähnlichen enthaltene Angaben über das Leistungsprogramm von W&W AquaTec sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
10.3
W&W AquaTec ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei W&W AquaTec anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Erbringung der Leistung gegenüber dem Kunden erfolgen.
10.4
Wenn die Leistung über das Internet-Angebot von W&W AquaTec beauftragt wurde, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Bedingungen per E-Mail zugesandt.
11
Kündigung
11.4
Sollte W&W AquaTec feststellen, dass der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, kann W&W AquaTec durch schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen.
11.5
W&W AquaTec hat weiter das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn sich die Kreditfähigkeit des Kunden seit Vertragsabschluss verschlechtert hat, insbesondere wenn es zu Wechselprotesten gekommen ist oder ein Insolvenzantrag gestellt wurde.
11.6
Im Fall der Ziffern 2.2 und 5.3 e oder erheblichen Veränderungen der Marktverhältnisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von W&W AquaTec beziehungsweise eines Herstellers erheblich einwirken, ist der Vertragsinhalt angemessen anzupassen. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht W&W AquaTec das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
11.7
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
12
Gerichtsstand und Schriftform
12.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Syke, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.2
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Pools

Abdeckungen &
Überdachungen

Schwallwasser-
behälter

Fachhändler
vor Ort


Preise

Bildergalerie

Downloads